© Deutscher Wetterdienst, Offenbach (DWD)
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Waldbrandgefahren - Index ( M-68; international )   Graphik oben
Station / Datum
Samstag    19.05.
Sonntag    20.05.
Montag     21.05.
Dienstag   22.05.
Mittwoch   23.05.
Donnerstag 24.05.
Freitag      25.05.

Stgt-Neckartal
1
3
3
3
2
2
3

Stgt-Schnarrenberg
1
3
3
2
1
1
3

Stgt-Echterdingen
1
2
3
3
1
2
3

Grasland - FeuerIndex   Graphik unten

Stgt-Neckartal
1
4
4
4
1
1
4

Stgt-Schnarrenberg
1
3
4
4
1
1
4

Stgt-Echterdingen
1
3
4
3
1
1
3

Legende

1 = keine Gefahr
2 = geringe Gefahr
3 = mittlere Gefahr
4 = hohe Gefahr
5 = sehr hohe Gefahr

  Alle Verbote und einschränkenden Bestimmungen einer Stufe gelten automatisch auch für die höheren Stufen.

   Stufe 1 - keine Gefahr
 
  Stufe 2 - geringe Gefahr
  Arbeiten im Wald sind mindestens zwei Tage zuvor beim zuständigen Revierförster anzumelden.
  Die Durchfahrt für Waldbesitzer und Jäger für durchzuführende Arbeiten ist gestattet.
  Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen durchführbar.
  Es dürfen keine Sprengarbeiten durchgeführt werden.
  Es dürfen keine chlorhaltigen oder brennbaren Flüssigkeiten ausgebracht werden.
  Für das Verbrennen von Sägeabfall und Reisig ist eine Genehmigung erforderlich.
 
  Stufe 3 - mittlere Gefahr
  Sägeabfälle und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden. Etwaige Genehmigungen entfallen.
 
  Stufe 4 - hohe Gefahr
  Schweißarbeiten sind generell verboten. Ausnahmen gelten nur für Bahngleise und den Bahnbetrieb.
  öffentliche Wege und Straßen, die durch Wälder führen, dürfen nicht verlassen werden.
  Parkplätze in Wäldern und ähnliches können für Besucher gesperrt werden.
 
  Stufe 5 - sehr hohe Gefahr
  Das Betreten des Waldes ist verboten. Ausnahmen gelten für Forstdienstmitarbeiter und Waldbesitzer, die notwendige   Arbeiten durchführen.
  Das Parken an Waldparkplätzen ist verboten. Die zuständige Verwaltungsbehörde hat für eine Kennzeichnung zu   sorgen.