© Deutscher Wetterdienst, Offenbach (DWD)
© Deutscher Wetterdienst, Offenbach (DWD)
Waldbrandgefahren - Index ( M-68; international ) Graphik oben
Station / Datum
Samstag
19.05.
Sonntag
20.05.
Montag
21.05.
Dienstag
22.05.
Mittwoch
23.05.
Donnerstag
24.05.
Freitag
25.05.
Stgt-Neckartal
1
3
3
3
2
2
3
Stgt-Schnarrenberg
1
3
3
2
1
1
3
Stgt-Echterdingen
1
2
3
3
1
2
3
Grasland - FeuerIndex Graphik unten
Stgt-Neckartal
1
4
4
4
1
1
4
Stgt-Schnarrenberg
1
3
4
4
1
1
4
Stgt-Echterdingen
1
3
4
3
1
1
3
Legende
1 = keine Gefahr
2 = geringe Gefahr
3 = mittlere Gefahr
4 = hohe Gefahr
5 = sehr hohe Gefahr
Alle Verbote und einschränkenden Bestimmungen einer Stufe gelten automatisch auch für die höheren Stufen.
Stufe 1 - keine Gefahr
Stufe 2 - geringe Gefahr
Arbeiten im Wald sind mindestens zwei Tage zuvor beim zuständigen Revierförster anzumelden.
Die Durchfahrt für Waldbesitzer und Jäger für durchzuführende Arbeiten ist gestattet.
Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen durchführbar.
Es dürfen keine Sprengarbeiten durchgeführt werden.
Es dürfen keine chlorhaltigen oder brennbaren Flüssigkeiten ausgebracht werden.
Für das Verbrennen von Sägeabfall und Reisig ist eine Genehmigung erforderlich.
Stufe 3 - mittlere Gefahr
Sägeabfälle und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden. Etwaige Genehmigungen entfallen.
Stufe 4 - hohe Gefahr
Schweißarbeiten sind generell verboten. Ausnahmen gelten nur für Bahngleise und den Bahnbetrieb.
öffentliche Wege und Straßen, die durch Wälder führen, dürfen nicht verlassen werden.
Parkplätze in Wäldern und ähnliches können für Besucher gesperrt werden.
Stufe 5 - sehr hohe Gefahr
Das Betreten des Waldes ist verboten. Ausnahmen gelten für Forstdienstmitarbeiter und Waldbesitzer, die notwendige Arbeiten durchführen.
Das Parken an Waldparkplätzen ist verboten. Die zuständige Verwaltungsbehörde hat für eine Kennzeichnung zu sorgen.